MARKTGEMEINDE SPANNBERG
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Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in die Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte können Wählerinnen/Wähler auch unabhängig davon ihre Stimme abgeben.
Eine Wahlkarte sollte rechtzeitig vor der Wahl beantragt werden.
Allgemeine Wahlkarten-Info