Rundfunkgebührenbefreiung

Der Antrag für eine, zwei oder alle drei dieser Begünstigungen kann mittels eines Formulars gestellt werden, dem verschiedene Dokumente beizufügen sind. Die Unterlagen werden an das GIS geschickt. Wird der Antrag positiv erledigt, sind Sie für maximal 60 Monate von den Gebühren befreit bzw. erhalten Sie für maximal 60 Monate den Zuschuss. Beantragen Sie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt und wird dieser Antrag positiv erledigt, erhalten Sie einen Gutschein, den Sie Ihrem Telefonanbieter weiterleiten müssen.

Bezieherinnen und Bezieher des Zuschusses zum Fernsprechentgelt können sich auch von der Bezahlung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreien lassen. Der Zuschuss zum Fernsprechentgelt beträgt 10 Euro pro Monat.

Wer einen Antrag auf Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag stellt, muss volljährig sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Das Haushalts-Nettoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers, also das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Genauere Informationen finden sich auf den Seiten des zuständigen Gebühren Info Service (GIS). Außerdem müssen Anspruchsberechtigte eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Pflegegeld
  • Pension
  • Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz
  • Studienbeihilfe
  • Sozialhilfe oder Ähnliches