Reisepass

 

Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis. 

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.


Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Die Antragstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft.

Mitzubringende Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Passfoto
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • event. alter Reisepass 
  • Gebühr € 
    • Reisepass: 75,90 Euro
    • Expresspass: 100 Euro
    • Tagesexpress: 220 Euro