Personalausweis

Ein Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Er kann in vielen Staaten Europas als Reisedokument für den Grenzübertritt verwendet werden (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt der Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis. 

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. 

Die Antragstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft.

Mitzubringende Dokumente (bei Nichtvorlage eines roten Reisepasses):

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Paßfoto
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • amtlicher Lichtbildausweis 
  • Gebühr € 61,50