Meldebestätigung

Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige) eine Meldebestätigung beantragen. Den formlosen Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung können Sie persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde (Gemeindeamt) stellen. Minderjährige können die Ausstellung einer Meldebestätigung nicht selbst beantragen. Den Antrag müssen die Pflege- oder Erziehungsberechtigten stellen.

  • Erforderliche Unterlagen: Amtlicher Lichtbildausweis
  • Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder)
  • Gebühr: € 2,10