MARKTGEMEINDE SPANNBERG
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Die Marktgemeinde Spannberg bietet für alle Mindestpensionsbezieher einen Kanalbenützungsgebührenzuschuss
von 50% der Gesamthöhe
Der Zuschuss ist unter Vorlage der Kanalbenützungsgebühren-Zahlungsbestätigung und eines Pensionsnachweises bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres im Gemeindeamt zu beantragen.