Kanalbenützungsgebührenzuschuss

Die Marktgemeinde Spannberg bietet für alle Mindestpensionsbezieher einen Kanalbenützungsgebührenzuschuss

von 50% der Gesamthöhe

Der Zuschuss ist unter Vorlage der Kanalbenützungsgebühren-Zahlungsbestätigung und eines Pensionsnachweises bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres im Gemeindeamt zu beantragen.