Heizkostenzuschuss

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 in der Höhe von € 150,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes unter Vorlage eines Einkommensnachweises bis 30. März 2022 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen

  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG

  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt 

  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 

  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Info Heizkostenzuschuss