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Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 in der Höhe von € 150,- zu gewähren.Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes unter Vorlage eines Einkommensnachweises bis 31. März 2025 beantragt werden.Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
AusgleichszulagenbezieherInnen
BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt