Haushaltsbestätigung

Mit der Ausstellung einer Haushaltsbestätigung oder ein Haushaltsgemeinschaftszeugnis wird der gemeinsame Haushalt bestimmter Personen aus dem Lokalen Melderegister bestätigt. 

Mitzubringen sind:

  • ein amtlicher Lichtbildausweis und
  • das Schreiben jener Stelle (Versicherung...), welche die Bestätigung oder das Zeugnis anfordert. 

Die Bestätigung ist gebührenpflichtig.