Mit der Ausstellung einer Haushaltsbestätigung oder ein Haushaltsgemeinschaftszeugnis wird der gemeinsame Haushalt bestimmter Personen aus dem Lokalen Melderegister bestätigt.
Mitzubringen sind:
- ein amtlicher Lichtbildausweis und
- das Schreiben jener Stelle (Versicherung...), welche die Bestätigung oder das Zeugnis anfordert.
Die Bestätigung ist gebührenpflichtig.