Feuerpolizei - Feuerbeschau

Was ist die feuerpolizeiliche Beschau

Eine in regelmäßigen Abständen durchgeführte, gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Bauwerke auf Brandsicherheit, Gefahrenstellen und Brandrisiken, sowie der Rettungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten.

Sinn der feuerpolizeilichen Beschau

Ein nach Fertigstellung sicheres Bauwerk wird im Laufe der Zeit durch das Nutzen und Bewohnen verändert. Durch sogenannte Betriebsblindheit und Gewohnheit können daher ungewollt Sicherheitsrisiken entstehen. Um diese aufzuzeigen und zu beseitigen kommt die feuerpolizeiliche Beschau in regelmäßigen Abständen in die Objekte und hilft so den Nutzern der Objekte durch Feststellung der Risiken und fachkundige Beratung wiederum ein sicheres Objekt zu erhalten.

Rechtsgrundlagen

Die zuständigen RauchfangkehrermeisterInnen sind auf Grund des NÖ Feuerwehrgesetzes (NÖ FG) § 19 und § 20 verpflichtet die feuerpolizeiliche Beschau in regelmäßigen Abständen (alle 10 Jahre) durchzuführen. Zuständig ist jener Meister, der mit der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 13 NÖ FG (Kehrverpflichtung) beauftragt wurde. Das bedeutet, dass ein gesonderter Auftrag der Gemeinde als Träger der örtlichen Feuerpolizei zur Durchführung nicht erforderlich ist. Der Rauchfangkehrermeister hat selbsttätig und eigenverantwortlich für die Gemeinde die feuerpolizeiliche Beschau zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau erstreckt sich grundsätzlich auf alle Bauwerke einschließlich Nebengebäude. Bauwerke sind gemäß § 4 Z. 3 der NÖ Bauordnung 1996 alle Objekte, deren fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und die mit dem Boden kraftschlüssig verbunden sind. Im Zuge der feuerpolizeilichen Beschau ist zu prüfen, ob Mängel vorliegen, welche die Brandsicherheit gefährden können. 

Mängel 

Sollten im Zuge einer Beschau Mängel festgestellt werden, hat die Gemeinde dem Inhaber des Bauwerks durch Bescheid die Behebung unter Setzung einer Frist aufzutragen. Nach Ablauf der Frist wird geprüft, ob die Mängel auch behoben wurden.


Die Hausbesitzer werden vom Termin der feuerpolizeilichen Beschau rechtzeitig verständigt.
Die Marktgemeinde ersucht um Verständnis für diese Maßnahme, die im gesetzlichen Auftrag und im Interesse der Sicherheit zu erfolgen hat.


Ihr zuständiger Rauchfangkehrer