Ab sofort können alle Spannbergerinnen und Spannberger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Heizungsanlagen wie Wärmepumpen, Pellets- oder Hackschnitzelheizungen, Holzvergaserkessel sowie Kombikessel mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 Euro fördern lassen.
Diese Förderung gilt sowohl für Neuanschaffungen als auch für den Austausch von Heizungsanlagen als Primärheizung in Wohn- und Betriebsgebäuden innerhalb der Marktgemeinde Spannberg und ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 verfügbar. Sie wird unabhängig von etwaigen Bundes- oder Landesförderungen gewährt.
Die detaillierten Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien Heizungsanlagen.
Förderrichtlinien_Heizungsanlagen[1].pdf herunterladen (0.16 MB)
Der Förderantrag kann ab sofort unter Beilage der vollständigen Unterlagen postalisch oder per E-Mail an marktgemeinde@spannberg.gv.at bei der Marktgemeinde Spannberg gestellt werden.
Förderansuchen_Heizungsanlage[3].pdf herunterladen (0.24 MB)
Ihre Marktgemeinde Spannberg