Zuständige Stelle
- der Krankenversicherungsträger, bei dem Wochengeld oder Betriebshilfe bezogen wird bzw. wurde,
- ansonsten der Krankenversicherungsträger, bei dem ein Elternteil (mit-)versichert ist oder zuletzt (mit-)versichert war
- in allen anderen Fällen: die Gebietskrankenkasse
Kinderbetreuungsgeld BMfj